Laut der von der Stadt durchgeführten Verkehrszählung erreicht die Bündelung des Fuß- und Radverkehrs vor den Schulen nicht die Mindestwerte, die für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erforderlich sind. Jedoch ergab ein anschließender Ortstermin der Stadt, dass südlich der Schule ein erhöhter Querungsbedarf besteht. Die Stadt prüft jetzt, ob die sonstigen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg gemäß StVO gegeben sind.
Meinung: Seit 2 Jahren stellte die Stadt Köln den Bedarf nach einem Zebrastreifen in Frage. Nun ist man von dieser Position abgerückt - ein echter Fortschritt!
Als zweites Argument standen bislang auch die beiden Bushaltestellen einer Lösung entgegen. Dieses Problem wird umgangen, da die Stadt nun den Querungsbedarf "südlich" der Schulen feststellt. Es verwundert nicht, dass die Mindestwerte in Verkehrszählung unmittelbar vor der Schule nicht erreicht wurden: unübersichtlicher und gefährlicher ist es nirgendwo entlang der Straße, warum sollte man diese Stelle zum Queren der Straße wählen. Aber war es nicht die Anforderung, genau dies zu lösen?
Auch die Kinder aus Norden kommend (Dornstraße) müssen den Zebrastreifen mit einem vertretbaren Umweg erreichen. Jedes Kind muss auf den letzten Metern seines Schulwegs geschützt werden.
Zudem gilt noch folgender Aspekt zu beachten: je weiter die Querung von den Schulen entfernt ist, desto voller werden die schmalen Gehwege morgens durch den gebündelten Fußverkehr auf einer Straßenseite.
Wir müssen weiter dran bleiben!
Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement 21.11.2023
"Die in diesem Zuge (Anm. der Verkehrszählung) festgestellte Bündelung des Fuß- und Radverkehrs liegt unter den gesetzlich vorgesehenen Mindestwerten zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. Um das Ergebnis der Zählung auch vor Ort zu überprüfen, wurde im Nachgang ein Ortstermin durchgeführt. Hier konnte festgestellt werden, dass durchaus ein erhöhter Querungsbedarf südlich der Schule besteht. Ob die sonstigen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Örtlichkeit vorliegen, wird nun geprüft."
Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement 25.09.2023 "In einem gemeinsamen Ortstermin von Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Situation in der Straße An den Kaulen zu Schulzeiten in Augenschein genommen und dabei eine Erstbewertung zur tatsächlichen Umsetzbarkeit eines Fußgängerüberwegs vorgenommen. Ein geeigneter Standort konnte dabei jedoch nicht ermittelt werden. Als problematisch erweisen sich in dem Zusammenhang die Bushaltestellen, in deren Umfeld aus Verkehrssicherheitsgründen nach den einschlägigen Richtlinien Fußgängerüberwege nicht vorgesehen werden sollen. Abgesetzt von den Haltestellen fehlt es am vorgeschriebenen Querungsbedarf bzw. einer hinreichenden Bündelung des Fußverkehrs.
Um eine auswertbare Datenbasis zu dem vorliegenden Verkehrsaufkommen zu erlangen, wurde eine Verkehrszählung veranlasst, deren Ergebnisse in den nächsten Wochen zu erwarten sind. Nach Auswertung des Zahlenmaterials wird gegebenenfalls eine erneute Prüfung der verkehrlichen Situation erfolgen."